Veröffentlicht: 03.09.2026 · Fachlich geprüft: 05.10.2026 · Autor: Ben Kübrich · Aktualisiert am 05.10.2026: Bitkom-Marktzahlen auf die Presseinformation vom 14.09.2026 aktualisiert, Angaben zu EU-Anlaufstellen und Mindestinhalten nach Kommissionsseiten präzisiert.
Grundlage dieser Antwort: Die rechtlichen Aussagen stützen sich auf Primärquellen – die KI-Verordnung (EU) 2024/1689, deren Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 und die Fragen-und-Antworten-Seite des KI-Büros der EU-Kommission. Die Marktzahlen stammen aus einer Bitkom-Befragung vom Sommer 2026 (veröffentlicht am 14.09.2026). Das Schulungsraster ist eine eigene LIBUCO®-Methode, die Einschätzung zu typischen Stolperstellen eine Praxisbeobachtung aus der Beratung, kein Messergebnis. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Direkte Antwort
Bringen Sie Ihrem Team KI an einem echten, wiederkehrenden Arbeitsfall bei, nicht am Werkzeug. Legen Sie pro Person genau einen benannten Fall fest, genau ein freigegebenes Werkzeug und genau einen Prüfschritt, mit dem die Ausgabe kontrolliert wird. Die wichtigste Einschränkung: Vor der ersten Übung muss verbindlich geregelt sein, welche Daten hinein dürfen. Rechtlich gilt seit dem 2. Februar 2025 Artikel 4 der EU-KI-Verordnung – Betreiber müssen Maßnahmen für die KI-Kompetenz ihres Personals ergreifen. Seit August 2026 wird das behördlich beaufsichtigt.
Belege für diese Antwort
- Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 und verpflichtet Anbieter und Betreiber, Maßnahmen für die KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. → Europäische Kommission, „AI Literacy – Questions & Answers“, Abschnitt „Enforcement of article 4“ → geprüft am 03.09.2026 (Seite zuletzt aktualisiert am 27.07.2026).
- Die Aufsicht liegt bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden, nicht beim KI-Büro; als Startpunkt nennt die Kommission den 2. bzw. 3. August 2026. → Europäische Kommission, ebenda → geprüft am 03.09.2026.
- Seit der Änderung durch den „Digital Omnibus on AI“ (seit 27. Juli 2026 in Kraft) bleibt KI-Kompetenz eine Pflicht, ein bestimmtes oder „ausreichendes“ Niveau wird aber nicht mehr vorgeschrieben. → Verordnung (EU) 2026/1744, EUR-Lex; Einordnung durch die Kommission in der Q&A → geprüft am 03.09.2026.
- Ein Zertifikat ist nicht nötig; ein interner Nachweis über Schulungen oder andere Maßnahmen genügt. → Europäische Kommission, ebenda, Abschnitt „Compliance with article 4“ → geprüft am 03.09.2026.
- 57 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten nutzen KI, 2025 waren es 36 Prozent. → Bitkom, Presseinformation vom 14.09.2026, repräsentative Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten → geprüft am 04.10.2026.
Für wen gilt das? Und für wen nicht?
Diese Antwort richtet sich an inhabergeführte Betriebe mit etwa drei bis zwanzig Mitarbeitenden ohne eigene IT-Abteilung – Werkstatt, Praxis, Kanzlei, Handwerk, Handel, kleine Dienstleister –, in denen die Geschäftsführung die Einführung selbst anstößt.
Nicht gültig ist sie für drei Fälle. Erstens für Betriebe, die KI-Systeme selbst entwickeln oder unter eigenem Namen anbieten; dann greifen die strengeren Anbieterpflichten. Zweitens für Hochrisiko-Anwendungen etwa in der Personalauswahl, wo zusätzliche Schulungs- und Aufsichtspflichten fortbestehen. Drittens taugt die zitierte Bitkom-Zahl nicht als Maßstab für Kleinstbetriebe: Befragt wurden ausschließlich Unternehmen ab 20 Beschäftigten.
Warum reicht es nicht, das Werkzeug freizuschalten?
Weil ein Zugang keine Fähigkeit ist. Ein freigeschalteter Account beantwortet nicht, wofür das Werkzeug im eigenen Betrieb taugt – und wofür nicht. Die EU-Kommission formuliert es in ihrer Q&A ähnlich nüchtern: Sich allein auf die Bedienungshinweise eines KI-Systems zu verlassen oder Mitarbeitende zu bitten, diese zu lesen, sei in vielen Fällen wirkungslos.
In der Beratung sehe ich meist dasselbe Muster: Nach der Freischaltung probieren zwei, drei Neugierige etwas aus, der Rest schaut zu, und nach vier Wochen ist das Thema wieder da, wo es vorher war. Das ist eine Praxisbeobachtung von LIBUCO®, keine Statistik. Warum Teams KI liegen lassen, habe ich an anderer Stelle ausführlicher beschrieben: Warum nutzt mein Team die KI nicht – und was wirklich hilft.
Das LIBUCO®-Raster: ein Fall, ein Werkzeug, ein Prüfschritt
Für kleine Betriebe arbeite ich mit einem Raster, das pro Person aus drei Festlegungen besteht. Es passt auf eine halbe Seite und lässt sich am Küchentisch ausfüllen.
- Ein Fall. Welche wiederkehrende Aufgabe dieser Person soll KI unterstützen? Nicht „schreiben“, sondern „Terminabsagen an Patienten formulieren“. Nicht „Büro“, sondern „Wareneingangsmails in die Bestellübersicht übertragen“. Der Fall muss mindestens wöchentlich vorkommen, sonst bleibt nichts hängen.
- Ein Werkzeug. Welches – genau eines – ist dafür freigegeben? Zwei parallele Werkzeuge in der Anfangsphase halbieren nicht den Aufwand, sie verdoppeln die Verwirrung.
- Ein Prüfschritt. Woran erkennt diese Person, dass die Ausgabe brauchbar ist? Zum Beispiel: „Ich vergleiche jede genannte Zahl mit dem Auftrag im System.“ Der Prüfschritt muss in einem Satz aufschreibbar sein.
KI-Kompetenz im kleinen Betrieb entsteht nicht am Werkzeug, sondern am Fall: Wer die Ausgabe nicht prüfen kann, sollte den Arbeitsschritt nicht an die KI abgeben.
Diese Faustregel – nennen wir sie die Prüfbarkeitsregel – erledigt nebenbei einen Teil der Aufsichtsfrage. Wer für jeden Fall einen Prüfschritt benennt, hat automatisch dokumentiert, welches Risiko er gesehen und wie er es begrenzt hat. Woran man eine falsche Ausgabe überhaupt erkennt, steht hier: Wie erkenne ich, ob eine KI-Antwort stimmt?
Wie sieht ein realistischer Ablauf über vier Wochen aus?
Die folgende Abfolge ist eine mögliche Reihenfolge aus der LIBUCO®-Praxis, keine Analyse Ihres Betriebs.
- Woche 1 – Grundverständnis für alle. Eine gemeinsame Stunde: Was ist ein Sprachmodell, warum kann es überzeugend falsch liegen, welche Daten dürfen bei uns hinein? Die EU-Kommission nennt als Mindestinhalt ein allgemeines KI-Verständnis, die eigene Rolle als Anbieter oder Betreiber und die Risiken der eingesetzten Systeme (EU-Kommission, AI Literacy Q&A, Frage 2.1). Die Datenregel ergänzen wir aus der Praxis.
- Woche 2 – Fälle festlegen. Jeder benennt seinen eigenen wiederkehrenden Fall. Die Geschäftsführung streicht alles, wofür die Daten nicht freigegeben sind.
- Woche 3 – begleitetes Arbeiten. Jeder bearbeitet seinen Fall dreimal mit KI und einmal ohne, zum Vergleich – mit Prüfschritt jedes Mal.
- Woche 4 – Runde und Entscheidung. Was bleibt, was fliegt raus, was braucht eine Regel? Ergebnisse in zwei Sätzen je Fall festhalten – das ist Ihr interner Nachweis.
Halten Sie die Runde in Woche 4 auch dann ab, wenn wenig herausgekommen ist: Ein begründetes „bringt bei uns nichts“ ist ein Ergebnis.
Was verlangt die EU-KI-Verordnung von kleinen Betrieben?
Weniger, als manche Schulungsangebote nahelegen – aber nicht nichts. Die Pflicht aus Artikel 4 besteht seit Februar 2025 und trifft auch Betreiber – also auch den Handwerksbetrieb, dessen Büro Angebotstexte mit einem Sprachmodell vorformuliert. Die Kommission nennt in ihrer Q&A ausdrücklich den Fall eines Unternehmens, dessen Mitarbeitende ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen – und antwortet: Ja, diese Mitarbeitenden müssen über die konkreten Risiken informiert sein, etwa über Halluzinationen.
Drei Punkte aus der Kommissions-Q&A entlasten kleine Betriebe:
- Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“, seit 27. Juli 2026 in Kraft) bleibt KI-Kompetenz zwar Pflicht, ein bestimmtes oder „ausreichendes“ Niveau wird jedoch nicht mehr vorgeschrieben.
- Es gibt keine Pflicht, das Wissen der Mitarbeitenden zu messen, und keine Zertifikatspflicht. Ein interner Vermerk über Schulungen und Hinweise reicht laut Kommission aus.
- Eine eigene Governance-Struktur oder ein „KI-Beauftragter“ ist für Artikel 4 nicht vorgeschrieben.
Aufsicht und Durchsetzung liegen bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden; Sanktionen müssen verhältnismäßig sein und richten sich nach dem Einzelfall. Weiterführend: Was bedeutet der EU AI Act für mein kleines Unternehmen?
Welche Lernquellen kann ich meinem Team an die Hand geben?
Beginnen Sie mit den kostenlosen, herstellerneutralen Angeboten.
- European Digital Innovation Hubs: regionale Anlaufstellen der EU für die Digitalisierung von KMU. Die Kommission will sie zu „Experience Centres for AI“ ausbauen (EU-Kommission: Ecosystem for AI innovation in Europe). Der Katalog ist öffentlich.
- Das „living repository“ des KI-Büros der EU-Kommission mit dokumentierten Beispielen, wie Organisationen KI-Kompetenz aufbauen. Achtung: Nachahmen begründet ausdrücklich keine Vermutung, dass Artikel 4 erfüllt ist.
- Aus eigener Feder, deshalb kein neutrales Urteil: Für Woche 1 gibt es bei LIBUCO® ein kostenloses Webinar „Was ist KI? Einstieg für Unternehmer“ von rund 21 Minuten (libuco.de/webinar) und die Grenzen-Checkliste als kostenloses PDF ohne Anmeldung, die zeigt, wo KI nichts bringt (auf der Buchseite). Strukturiert lernen lässt sich mit dem Onlinekurs KI-Basic für 147 € einmalig (libuco.de/kurse).
Wenn Sie im Landkreis Starnberg, in Fürstenfeldbruck oder im westlichen Münchner Umland sitzen, hilft oft der Austausch mit Betrieben, die dieselben Fragen haben. Dafür gibt es die Abendreihe KIT – KI-Treff für Unternehmer in der vhs Gilching, jeweils von 19:00 bis 20:30 Uhr; den nächsten Termin nennt libuco.de/ki-live, Anmeldung und Gebühr laufen über das vhs-Programm.
Beispiel: eine Elektrowerkstatt führt KI im Büro ein
Hinweis: Das folgende Beispiel ist konstruiert. Es ist kein Kundenfall von LIBUCO® und enthält keine echten Zahlen – es dient nur dazu, das Raster anschaulich zu machen.
Ein Elektrobetrieb mit acht Mitarbeitenden schaltet ein Sprachmodell frei. Die Bürokraft bekommt als Fall „Angebotstexte für Standardarbeiten vorformulieren“ und als Prüfschritt „Ich gleiche jede Positionsnummer und jeden Preis mit der Kalkulation ab, bevor das Angebot rausgeht“. Der Meister bekommt „Aus meinen Sprachnotizen einen Kundenbericht machen“, Prüfschritt: „Ich lese den Bericht einmal laut und streiche alles, was ich so nicht gesagt habe“. Zwei Monteure bekommen zunächst gar keinen Fall. Nach vier Wochen bleibt der Angebotsfall, der Berichtsfall wird verworfen, weil die Diktate zu ungenau sind – und es entsteht eine Regel: Kundennamen und Anlagendaten gehen nicht in das Modell.
Was an diesem konstruierten Verlauf realistisch ist: dass ein Teil der Fälle scheitert und dass die wichtigste Erkenntnis oft die Datenregel ist, nicht die Zeitersparnis.
Grenzen und typische Fehler
- Schulung ohne Datenregel. Solange nicht feststeht, welche Kunden- und Personaldaten hinein dürfen, erzeugt jede Übung ein neues Risiko. Erst die Regel, dann die Übung – DSGVO-bewusst statt nach Gefühl.
- Werkzeugkunde statt Fallarbeit. Wer eine Menüführung erklärt, statt an einer echten Aufgabe zu arbeiten, behält nach unserer Beobachtung wenig davon im Arbeitsalltag.
- Alle gleichzeitig, alles auf einmal. Fünf Werkzeuge und zehn Fälle parallel überfordern nach unserer Beobachtung die meisten Betriebe ohne IT (Praxisbeobachtung von LIBUCO®, keine Statistik).
- Kein Prüfschritt. Ohne Kontrolle wandern Fehler ungefiltert zum Kunden.
- Der stille Rest. Wenn nur die Technikbegeisterten mitmachen, entsteht Zwei-Klassen-Wissen und stille Ablehnung im Team.
- Nichts aufgeschrieben. Ohne Vermerk über das, was Sie getan haben, fehlt Ihnen später jeder Nachweis – obwohl er formlos genügen würde.
- Zertifikatsdruck von außen. Anbieter, die eine Pflichtzertifizierung nach Artikel 4 behaupten, gehen über das hinaus, was die Kommission schreibt.
- Erfolg an Werkzeugnutzung messen. Interessant ist, ob der Fall besser läuft – nicht, wie oft jemand eingeloggt war.
Wann diese Empfehlung nicht passt
- Wenn Sie KI in Personalauswahl, Kreditvergabe oder vergleichbaren Bereichen einsetzen wollen, dann greift statt des schlanken Vorgehens die Hochrisiko-Systematik der KI-Verordnung, einschließlich fortbestehender Pflichten zu Schulung und menschlicher Aufsicht. Holen Sie dafür juristischen Rat ein.
- Wenn Sie KI-Funktionen selbst entwickeln oder unter eigenem Namen weitergeben, dann sind Sie Anbieter und nicht nur Betreiber – mit deutlich weiter reichenden Pflichten.
- Wenn Ihr Betrieb gerade eine Krise bewältigt – Krankheitswelle, Umzug, Prüfung –, dann verschieben Sie den Start. Ohne Aufmerksamkeit der Geschäftsführung scheitert eine Einführung nach unserer Beratungserfahrung meist – eine Praxisbeobachtung von LIBUCO®, keine Statistik.
- Wenn kein wiederkehrender Bürofall existiert, etwa in einem reinen Montagebetrieb ohne eigene Verwaltung, dann beginnen Sie nicht beim Team, sondern bei sich selbst und prüfen zuerst, ob überhaupt ein Anwendungsfall vorliegt.
Checkliste
- Ist für jede beteiligte Person genau ein wiederkehrender Fall benannt?
- Ist pro Person genau ein Werkzeug freigegeben – und die anderen ausdrücklich nicht?
- Steht für jeden Fall ein Prüfschritt in einem einzigen Satz fest?
- Ist schriftlich geregelt, welche Daten nicht in das Werkzeug gelangen dürfen?
- Hat das gesamte Team einmal gemeinsam gehört, warum KI überzeugend falsch liegen kann?
- Gibt es einen festen Termin in vier Wochen, an dem Sie über Bleiben oder Streichen entscheiden?
- Ist notiert, wer wann welche Einweisung erhalten hat – formlos, aber vorhanden?
- Wissen die Beteiligten, an wen sie sich bei einem Zwischenfall wenden?
- Haben Sie geprüft, ob einer Ihrer Fälle unter die Hochrisiko-Regeln fallen könnte?
- Ist mindestens ein Fall dabei, den Sie bewusst wieder streichen dürfen?
Quellen
- Europäische Kommission: AI Literacy – Questions & Answers. Letzte Aktualisierung der Seite: 27.07.2026. Abgerufen am 03.09.2026.
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 4: EUR-Lex. Abgerufen am 03.09.2026.
- Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“): EUR-Lex. Abgerufen am 03.09.2026.
- Europäische Kommission: Living repository to foster learning and exchange on AI literacy. Abgerufen am 03.09.2026.
- Europäische Kommission: Ecosystem for AI innovation in Europe. Abgerufen am 04.10.2026.
- Europäische Kommission: Katalog der European Digital Innovation Hubs. Abgerufen am 03.09.2026.
- Bitkom e. V.: Erstmals nutzt die Mehrheit der Unternehmen KI, Presseinformation vom 14.09.2026. Abgerufen am 04.10.2026.
Über den Autor
Ben Kübrich berät mit LIBUCO® in Gilching inhabergeführte kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung bei der Einführung von KI im Arbeitsalltag – im Landkreis Starnberg, in Fürstenfeldbruck und in München-West. Sein Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche Aufgaben sich für KI eignen und welche nicht, und auf nachvollziehbaren Prüfschritten für die Ergebnisse. Er ist Autor des Sachbuchs „Skepsis ist ein guter Anfang. KI für Werkstatt, Praxis und Laden“ und Gastgeber des Podcasts „Leben einfach machen – KI im echten Leben“.
Nächster Schritt
Wenn Sie unsicher sind, welcher Fall bei welcher Person der richtige Anfang ist, lohnt sich ein Gespräch mehr als weiteres Lesen. Bringen Sie einen konkreten wiederkehrenden Ablauf aus Ihrem Betrieb mit – eine Aufgabe, die jede Woche anfällt und Sie regelmäßig Zeit kostet. Wir schauen gemeinsam, ob sie sich für den Einstieg eignet und woran Sie die Ergebnisse prüfen könnten. Das kostenlose Kennenlerngespräch dauert 30 Minuten, findet per Video oder Telefon statt und ist unverbindlich.