Veröffentlicht: 15.09.2026 · Fachlich geprüft: 15.09.2026 · Autor: Ben Kübrich
Grundlage dieser Antwort: Die rechtlichen Aussagen stützen sich auf belegte Primärquellen – den Wortlaut von Anhang III der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung des AI Act Service Desk der Europäischen Kommission, den offiziellen Umsetzungszeitplan der Kommission, § 11 AGG und Artikel 22 DSGVO. Die Einordnung, welche Arbeitsschritte im kleinen Betrieb unbedenklich sind, ist allgemeine Fachmethodik, ergänzt um eine eigene LIBUCO®-Systematik (die „Drei-Türen-Regel“). Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Hinweise auf eigene LIBUCO®-Materialien sind Angaben in eigener Sache und kein neutraler Marktvergleich.
Direkte Antwort
Ja, KI darf im kleinen Betrieb beim Formulieren von Stellenanzeigen, beim Zusammenfassen von Unterlagen und beim Vorbereiten von Gesprächsfragen eingesetzt werden. Anders sieht es aus, sobald ein System Bewerbungen selbst filtert, rangiert oder Menschen bewertet: Solche Systeme führt der EU AI Act in Anhang III Nummer 4 als Hochrisiko; die zugehörigen Pflichten gelten ab dem 2. Dezember 2027. Unabhängig davon gilt schon heute das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Entscheidend ist deshalb die Trennung zwischen Texten formulieren und Menschen bewerten.
Belege für diese Antwort
- Aussage: KI-Systeme, die für die Einstellung oder Auswahl natürlicher Personen bestimmt sind, insbesondere um gezielt Stellenanzeigen auszuspielen, Bewerbungen zu analysieren und zu filtern sowie Bewerber zu bewerten, zählen zu den Hochrisiko-Systemen. → Quelle: Anhang III Nummer 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1689, veröffentlicht vom AI Act Service Desk der Europäischen Kommission. → Prüfdatum: 15.09.2026
- Aussage: Die Vorschriften für Hochrisiko-KI nach Anhang III gelten ab dem 2. Dezember 2027. Der Zeitplan berücksichtigt die Änderungen durch den Digital Omnibus zur KI. → Quelle: Europäische Kommission, „Timeline for the Implementation of the EU AI Act“. → Prüfdatum: 15.09.2026
- Aussage: Diese Verschiebung geht auf die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 zurück, die am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist. → Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/1744. → Prüfdatum: 15.09.2026
- Aussage: Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Absatz 1 AGG ausgeschrieben werden. → Quelle: § 11 AGG, gesetze-im-internet.de. → Prüfdatum: 15.09.2026
- Aussage: Betroffene haben das Recht, keiner ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie ähnlich erheblich beeinträchtigt. → Quelle: Artikel 22 Absatz 1 DSGVO. → Prüfdatum: 15.09.2026
Für wen gilt das? Und wofür nicht?
Diese Antwort ist für inhabergeführte Betriebe mit etwa drei bis fünfzig Beschäftigten geschrieben, die ein paar Stellen im Jahr besetzen und keine eigene Personalabteilung haben: Werkstatt, Praxis, Laden, Handwerk, Kanzlei, kleines Planungsbüro. Gemeint sind allgemeine Sprachwerkzeuge wie ChatGPT, Gemini oder Copilot, wie sie ohnehin schon im Büro stehen.
Nicht gemeint sind eingekaufte Bewerbermanagement-Systeme mit automatischem Matching oder Scoring, Videointerview-Software mit Auswertung von Stimme, Mimik oder Persönlichkeit und Systeme, die Beschäftigte laufend überwachen oder bewerten. Für diese Anwendungen gelten eigene Regeln, und der Beitrag ersetzt in keinem Fall die Prüfung durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht. Ebenfalls nicht behandelt: Betriebe mit Betriebsrat, bei denen zusätzlich Mitbestimmungsrechte zu klären sind.
Wobei hilft KI in der Personalsuche wirklich?
Der Nutzen liegt fast vollständig vor dem ersten Kontakt mit einem Menschen – nicht bei der Auswahl.
Die Stellenanzeige verständlich machen
Viele Anzeigen kleiner Betriebe scheitern nicht an der Bezahlung, sondern an der Sprache: Sie beschreiben den Betrieb aus Sicht des Betriebs. Ein Sprachmodell ist gut darin, einen vorhandenen Entwurf umzuschreiben, Floskeln zu streichen und den Alltag der Stelle konkret zu benennen. Wichtig ist die Richtung: Sie geben den Inhalt vor, die KI verbessert die Form. Umgekehrt entstehen Anzeigen, die zu jedem Betrieb passen und deshalb zu keinem.
Eine Anzeige auf Formulierungsrisiken abklopfen
§ 11 AGG verbietet Ausschreibungen, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen. Ein Sprachmodell kann einen Entwurf auf Formulierungen durchsehen, die Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität ins Spiel bringen – „junges, dynamisches Team“ ist der Klassiker. Das ersetzt keine rechtliche Prüfung, fängt aber die offensichtlichen Fälle ab.
Unterlagen erschließen statt bewerten
Eine KI darf für Sie zusammenfassen, was in einer Bewerbung steht: Stationen, Lücken, Qualifikationen, offene Punkte. Der Unterschied zur Bewertung ist der Ausgabesatz. „Fasse die beruflichen Stationen zusammen und nenne drei Punkte, die ich im Gespräch nachfragen sollte“ ist eine Zusammenfassung. „Welcher Bewerber passt am besten?“ ist eine Bewertung – und damit genau das, was Anhang III Nummer 4 im Blick hat.
Das Gespräch vorbereiten
Ein für alle Bewerber identischer Fragenkatalog, an einem Abend mit KI-Unterstützung erarbeitet, ist der unterschätzte Hebel. Er macht Gespräche vergleichbar – und Vergleichbarkeit ist genau das, was später vor dem Vorwurf der Benachteiligung schützt.
Die Drei-Türen-Regel: eine Faustregel aus der LIBUCO®-Beratung
In der Beratung nutze ich für diese Frage ein einfaches Raster mit drei Türen. Es ist eine eigene LIBUCO®-Systematik, kein Rechtsstandard – aber es beantwortet im Betrieb meist innerhalb einer Minute, ob ein Vorhaben unbedenklich ist.
- Tür 1 – Formulieren. Die KI erzeugt Text, der an alle geht: Anzeige, Absageschreiben, Einladung, Stellenbeschreibung. Kein Personenbezug zu einer Auswahlentscheidung. Unbedenklich, solange Sie den Text vor dem Versand lesen.
- Tür 2 – Vorbereiten. Die KI arbeitet mit Bewerbungsunterlagen, erzeugt aber keine Rangfolge und keine Empfehlung: zusammenfassen, Nachfragen sammeln, Gesprächsleitfaden bauen. Zulässig, wenn der Datenschutz geklärt ist und die Entscheidung erkennbar bei Ihnen bleibt.
- Tür 3 – Bewerten. Die KI sortiert, punktet, empfiehlt, sagt Eignung voraus oder spielt Anzeigen gezielt an ausgewählte Personengruppen aus. Hier beginnt der Hochrisiko-Bereich nach Anhang III Nummer 4 – und hier sollten kleine Betriebe vorerst nicht hineingehen.
Die Regel hat einen zweiten Nutzen: Sie funktioniert auch als Frage an einen Software-Anbieter. Wer nicht klar sagen kann, hinter welcher Tür sein Produkt steht, hat entweder die Verordnung nicht gelesen oder verkauft Tür 3 als Tür 2.
Der entscheidende Unterschied ist nicht, welches KI-Werkzeug im Betrieb steht, sondern ob es Texte formuliert oder Menschen bewertet. Formulieren ist Handwerk. Bewerten ist eine Entscheidung über einen Lebenslauf – und die gehört zu einem Menschen, der sie im Zweifel begründen kann.
Was bedeutet die Frist 2027 für die Praxis?
Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten laut Zeitplan der Europäischen Kommission ab dem 2. Dezember 2027; ursprünglich war der 2. August 2026 vorgesehen. Grundlage der Verschiebung ist die Verordnung (EU) 2026/1744, die seit dem 27. Juli 2026 in Kraft ist.
Daraus folgt aber nicht, dass bis dahin alles erlaubt wäre. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt unverändert, ebenso das Datenschutzrecht – Artikel 22 DSGVO begrenzt Entscheidungen, die ausschließlich automatisiert ergehen und erhebliche Wirkung haben. Wer heute ein automatisches Vorsortieren einführt, baut außerdem einen Ablauf auf, der ab Ende 2027 zusätzlichen Anforderungen unterliegt. Mehr zum Gesamtbild steht im Beitrag Was bedeutet der EU AI Act für mein kleines Unternehmen?.
Ein konstruiertes Beispiel zur Veranschaulichung
Hinweis: Das folgende Beispiel ist konstruiert. Es beschreibt keinen realen Kundenfall und enthält keine echten Zahlen, sondern soll nur zeigen, wie sich die drei Türen im Alltag anfühlen.
Ein Sanitärbetrieb mit zwölf Leuten sucht einen Monteur. Die bisherige Anzeige ist ein Absatz Fließtext, seit Jahren unverändert. Der Inhaber diktiert an einem Abend, was die Stelle wirklich ausmacht – Baustellen im Umkreis von dreißig Kilometern, Feierabend meist um halb fünf, zwei feste Kollegen im Team – und lässt daraus eine Anzeige formulieren (Tür 1). Anschließend lässt er den Entwurf auf Formulierungen prüfen, die nach Alter oder Geschlecht klingen. Auf die eingehenden Bewerbungen wendet er einen immer gleichen Fragenkatalog an, den er sich vorher hat entwerfen lassen (Tür 2). Die Reihenfolge, wen er anruft, macht er selbst – ohne KI (Tür 3 bleibt zu).
Was in einem solchen Ablauf erfahrungsgemäß offenbleibt: Ob mehr Bewerbungen eingehen, hängt weit stärker vom Arbeitsmarkt der Region ab als von der Textqualität. Eine bessere Anzeige ersetzt keine Bewerber, die es nicht gibt.
Grenzen und typische Fehler
- Bewerbungsunterlagen in ein kostenloses Konto kippen, ohne zu wissen, ob die Eingaben zum Training verwendet werden. Was dabei zu beachten ist, steht im Beitrag Welche Daten darf ich in ChatGPT eingeben?.
- Die KI nach einer Rangfolge fragen und die Antwort als „nur eine Meinung“ verbuchen. Faktisch ist die Auswahl damit vorstrukturiert.
- Anzeigen vollständig von der KI erfinden lassen. Es entstehen Texte ohne Betriebswirklichkeit, und im Gespräch fällt die Differenz sofort auf.
- Absagen ungelesen versenden. Eine formal höfliche, sachlich falsche Absage kostet mehr Ruf als eine späte.
- Annehmen, ein Mensch am Ende der Kette heile jedes Problem. Wenn die Vorauswahl bereits maschinell erfolgt ist, ändert die Schlussunterschrift daran wenig.
- Die Frist Dezember 2027 als Freibrief lesen. AGG und Datenschutzrecht gelten unabhängig davon.
- Bewerberdaten dauerhaft in Chatverläufen liegen lassen, statt sie nach Abschluss des Verfahrens zu löschen.
- Ohne schriftliche Regel starten. Ohne festgehaltene Linie entscheidet jeder im Betrieb anders – siehe Braucht mein Unternehmen eine KI-Richtlinie?.
Wann diese Empfehlung nicht passt
- Wenn ein Betriebsrat besteht, dann gilt stattdessen: Vor jeder Einführung sind die Mitbestimmungsrechte zu klären, auch bei reinen Formulierungshilfen.
- Wenn bereits ein Bewerbermanagement-System mit Matching- oder Scoring-Funktion im Einsatz ist, dann gilt stattdessen: Lassen Sie sich vom Anbieter schriftlich geben, wie er das System nach Anhang III einordnet, und prüfen Sie es arbeitsrechtlich.
- Wenn Sie regelmäßig sehr viele Bewerbungen erhalten – etwa bei Ausbildungsplätzen mit dreistelligen Bewerberzahlen –, dann gilt stattdessen: Die Frage verschiebt sich vom Werkzeug zum Verfahren, und dafür braucht es eine dokumentierte, überprüfbare Auswahlsystematik statt eines Sprachmodells.
- Wenn Bewerbungen Gesundheitsangaben oder Schwerbehindertenausweise enthalten, dann gilt stattdessen: Diese Unterlagen gehören nicht in ein allgemeines KI-Werkzeug.
Checkliste vor dem ersten Einsatz
- Steht schriftlich fest, welche der drei Türen im Betrieb offen sind und welche nicht?
- Ist benannt, wer die Auswahlentscheidung trifft – mit Namen, nicht mit Funktion?
- Ist geklärt, ob Bewerbungsunterlagen überhaupt in ein KI-Werkzeug gelangen dürfen?
- Ist beim genutzten Dienst geprüft, ob Eingaben zum Training verwendet werden, und ist diese Einstellung dokumentiert?
- Gibt es einen identischen Fragenkatalog für alle Bewerber auf dieselbe Stelle?
- Wird jede von der KI erzeugte Anzeige vor Veröffentlichung von einem Menschen gelesen?
- Ist die Anzeige auf Formulierungen geprüft, die nach § 11 AGG problematisch sein können?
- Ist festgelegt, wann Bewerberdaten aus Chatverläufen und Dateiablagen gelöscht werden?
- Ist notiert, welches Werkzeug in welcher Version eingesetzt wurde, falls später jemand nachfragt?
- Ist ein Termin gesetzt, um die Einordnung vor Dezember 2027 erneut zu prüfen?
Wer vorab wissen möchte, wo KI im eigenen Betrieb gar nichts bringt, findet auf der Buchseite von LIBUCO® die Grenzen-Checkliste als kostenloses PDF – ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Wer zuerst verstehen möchte, warum eine KI überzeugend falsch liegen kann, findet dazu das kostenlose Einstiegs-Webinar; wie man Antworten gegenprüft, steht im Beitrag Wie erkenne ich, ob eine KI-Antwort stimmt?. Wer die Frage lieber mit anderen Unternehmern aus Gilching, Starnberg und dem Münchner Umland bespricht: Der KI-Treff für Unternehmer startet am 1. Oktober 2026 an der vhs Gilching; Anmeldung und Gebühr laufen über das vhs-Programm.
Quellen
- Europäische Kommission, AI Act Service Desk: Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689 – ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/annex-3 (abgerufen am 15.09.2026)
- Europäische Kommission, AI Act Service Desk: Timeline for the Implementation of the EU AI Act – ai-act-service-desk.ec.europa.eu (abgerufen am 15.09.2026)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), in Kraft seit 27.07.2026 – eur-lex.europa.eu (abgerufen am 15.09.2026)
- § 11 AGG, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – gesetze-im-internet.de (abgerufen am 15.09.2026)
- Artikel 22 DSGVO, Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling – dsgvo-gesetz.de (abgerufen am 15.09.2026)
Über den Autor
Ben Kübrich berät mit LIBUCO® in Gilching inhabergeführte Betriebe im Landkreis Starnberg, in Fürstenfeldbruck und in München-West beim Einsatz von KI im Arbeitsalltag. Der Schwerpunkt liegt auf Betrieben mit drei bis zwanzig Beschäftigten ohne eigene IT-Abteilung. Er schreibt Bücher und produziert den Podcast „Leben einfach machen – KI im echten Leben“ zu denselben Fragen. Er ist kein Rechtsanwalt; arbeitsrechtliche Fragen gehören in juristische Hände.
Nächster Schritt
Wenn Sie in den nächsten Monaten eine Stelle besetzen und unsicher sind, welche der drei Türen für Ihren Betrieb offenstehen: Bringen Sie in ein kostenloses Kennenlerngespräch Ihre aktuelle Stellenanzeige und den Ablauf mit, den Sie heute nutzen – von der Veröffentlichung bis zur Einladung. An einem konkreten Ablauf lässt sich in dreißig Minuten sauber sagen, welche Schritte unbedenklich sind und welche besser beim Menschen bleiben. Das Gespräch findet per Video oder Telefon statt und ist unverbindlich.