Veröffentlicht: 01.09.2026 · Fachlich geprüft: 01.09.2026 · Autor: Ben Kübrich
Grundlage dieser Antwort: Allgemeine Fachmethodik zur Beraterauswahl (IHK Nord Westfalen), belegte Primärquellen zum Rechtsstand (Verordnung (EU) 2026/1744, Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz, Art. 28 DSGVO) sowie eine eigene LIBUCO®-Methode, das Vier-A-Raster. Wo der Beitrag auf LIBUCO® zu sprechen kommt, sind das Angaben in eigener Sache und kein neutraler Marktvergleich. Das einzige Beispiel ist ausdrücklich als konstruiert gekennzeichnet.
Direkte Antwort
Fragen Sie einen KI-Berater im Erstgespräch nach vier Dingen: Was liegt am Ende schriftlich vor, wer macht was bis wann, woran hängt der Betrieb danach fest, und wie kommen Sie wieder heraus. Ergänzen Sie zwei Fachfragen zum aktuellen Rechtsstand und zum Datenschutz — die Antworten zeigen, ob jemand mitliest oder alte Folien vorträgt. Die Berufsbezeichnung Unternehmensberater ist in Deutschland nicht geschützt, Zertifikate ersetzen diese Prüfung also nicht. Wichtigste Einschränkung: Ein Erstgespräch prüft Vorgehen und Verlässlichkeit, nicht das spätere Ergebnis.
Belege für diese Antwort
- Es gibt keine geschützte Berufsbezeichnung für Unternehmensberater; Fachkenntnisse und Referenzen müssen aktiv erfragt werden. → IHK Nord Westfalen, „Zehn Tipps zur Beratersuche“, Punkt 4. → Prüfdatum 01.09.2026.
- Das erste Kontaktgespräch ist in der Regel kostenlos und dient ausdrücklich der Prüfung, ob der Berater zu den eigenen Anforderungen passt. → IHK Nord Westfalen, ebenda, Punkt 3. → Prüfdatum 01.09.2026.
- Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24.07.2026 verkündet und trat am 27.07.2026 in Kraft; Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt seither, Maßnahmen zur Förderung von KI-Kompetenz zu ergreifen, ohne einen bestimmten Wissensstand einzelner Personen zu garantieren. → EUR-Lex, CELEX 32026R1744; Einordnung activeMind.legal, Stand 28.07.2026. → Prüfdatum 01.09.2026.
- Die deutschen Aufsichtsbehörden haben drei Orientierungshilfen zu KI veröffentlicht (2024, Juni 2025, Oktober 2025). → Datenschutzkonferenz, Übersicht Orientierungshilfen. → Prüfdatum 01.09.2026.
- Wer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, braucht einen schriftlichen Vertrag über Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten und Kategorien betroffener Personen. → Art. 28 DSGVO. → Prüfdatum 01.09.2026.
Für wen gilt das? Und für wen nicht?
Dieser Beitrag richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber kleiner Betriebe mit etwa drei bis fünfzig Beschäftigten ohne eigene IT-Abteilung — Werkstatt, Praxis, Laden, Kanzlei, Planungsbüro. Also an Menschen, die eine Beratung aus dem eigenen Geld bezahlen.
Nicht gilt sie für Konzerne mit Einkaufsabteilung und Lieferantenaudit, nicht für die Auswahl eines Softwareanbieters oder Rechenzentrums — das sind Beschaffungsentscheidungen mit anderen Kriterien — und sie ersetzt keine Rechtsberatung: Zu Vertrags- und Haftungsfragen gehört ein Anwalt an den Tisch.
Das Vier-A-Raster: Auftrag, Ablauf, Abhängigkeit, Ausstieg
Stellen Sie die Fragen in dieser Reihenfolge. Das Raster ist in Erstgesprächen bei LIBUCO® entstanden, weil sich zeigte: Wer nur nach dem Preis fragt, erfährt am wenigsten. Was ein Berater nicht in einem Satz beantworten kann, hat er nach meiner Erfahrung meist noch nicht durchdacht.
Auftrag: Was liegt am Ende schriftlich vor?
- Welches Ergebnis erhalte ich — und in welcher Form? Ein Dokument, eine Einrichtung, eine Schulung?
- Woran erkennen wir beide, dass der Auftrag erfüllt ist?
- Nennen Sie mir drei Dinge, die ausdrücklich nicht Teil des Auftrags sind.
Die dritte Frage ist die wichtigste. Wer keine Abgrenzung nennen kann oder will, verkauft ein Versprechen und keine Leistung. Die IHK rät aus demselben Grund, den Auftragsinhalt detailliert schriftlich festzulegen.
Ablauf: Wer macht was bis wann?
- Wie viele Termine, wie lang, vor Ort oder per Video?
- Wer aus meinem Betrieb muss dabei sein — und wie viele Arbeitsstunden kostet mich das?
- Was passiert zwischen den Terminen, bei Ihnen und bei mir?
- Sind Sie selbst mein Ansprechpartner, oder übernimmt später jemand anderes?
Der zweite Punkt wird nach meiner Erfahrung regelmäßig unterschätzt: Die Beratung kostet Geld, die Mitarbeit kostet Zeit — und Zeit ist im kleinen Betrieb die knappere Ressource. Wer für einen Vor-Ort-Termin in Gilching, Starnberg oder Fürstenfeldbruck einen halben Tag blockiert, sollte wissen, wen er dafür aus der Werkstatt nimmt.
Abhängigkeit: Woran hänge ich danach fest?
- Welche Konten, Abos oder Lizenzen muss ich abschließen — und auf wessen Namen laufen sie?
- Wo liegen meine Daten, wer ist Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO, und wer stellt diesen Vertrag?
- Verdienen Sie an den Werkzeugen, die Sie mir empfehlen? Provision, Partnerprogramm, Wiederverkauf?
- Können meine Leute das nach Projektende ohne Sie weiterführen?
Die Frage nach der Provision ist unangenehm und deshalb aussagekräftig. Sie ist kein Vorwurf — es gibt seriöse Partnermodelle. Aber Sie haben ein Recht darauf, den Interessenkonflikt zu kennen, bevor Sie eine Empfehlung annehmen.
Ausstieg: Wie komme ich wieder heraus?
- Was kann ich nach der ersten Stufe abbrechen, ohne das Bisherige zu verlieren?
- Was gehört mir danach — Vorlagen, Prompts, Dokumentation, Zugänge?
- Wie lange gilt das Angebot, und was passiert, wenn ich mich erst in drei Monaten melde?
Die IHK empfiehlt ausdrücklich, Beratungsverträge etappenweise abzuschließen, mit der Option auf Verlängerung bei erfolgreicher Arbeit. Ein Berater, der nur ein Jahrespaket anbietet, muss erklären können, warum.
Zwei Fachfragen, die den Kenntnisstand zeigen
„Was hat der Digitale Omnibus an meinen Pflichten geändert?“ Wer hier nichts sagen kann, arbeitet mit Unterlagen aus dem Jahr 2025. Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24.07.2026 verkündet und trat am 27.07.2026 in Kraft. Für kleine Betriebe ist vor allem relevant: Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt nun, Maßnahmen zur Förderung von KI-Kompetenz zu ergreifen — ein bestimmter Wissensstand einzelner Personen muss nicht mehr garantiert werden. Schulungen und interne Leitlinien bleiben sinnvoll; wer Ihnen aber mit Bußgeldrhetorik ein Schulungspaket verkaufen will, arbeitet mit einem überholten Bild. Meine Einordnung des AI Act für kleine Unternehmen überarbeite ich derzeit mit Blick auf diese Reform.
„Welche Aufsichtsdokumente ziehen Sie beim Datenschutz heran?“ Eine brauchbare Antwort nennt die Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz: „KI und Datenschutz“ vom 06.05.2024, die Handreichung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen bei KI-Systemen von Juni 2025 und die Orientierungshilfe zu generativen KI-Systemen mit RAG-Methode von Oktober 2025. Wer stattdessen pauschal zusichert, ein Werkzeug sei mit der DSGVO vereinbar, macht eine Zusage, die niemand für Ihren Einzelfall geben kann. Seriös ist eine DSGVO-bewusste Einordnung mit Begründung — welche Werkzeuge dafür infrage kommen, habe ich an anderer Stelle beschrieben.
Ein Erstgespräch ist keine Verkaufspräsentation, die Sie über sich ergehen lassen, sondern eine Prüfung, die Sie durchführen. Wer nach dreißig Minuten nicht aufschreiben kann, was am Ende fertig ist, wer es macht und wie er wieder aussteigt, hat kein Erstgespräch geführt, sondern nur zugehört.
Die Ein-Seiten-Gegenprobe
Diese Faustregel hat sich bei LIBUCO® bewährt und lässt sich auf jeden Anbieter anwenden: Füllen Sie unmittelbar nach dem Gespräch eine einzige Seite aus — Ergebnis, Termine, Kosten, Abhängigkeiten, Ausstieg. Was Sie nicht ausfüllen können, fragen Sie noch am selben Tag schriftlich nach. Wer auf eine schriftliche Nachfrage nicht schriftlich antwortet, hat die Prüfung nicht bestanden. Das ist kein Urteil über den Menschen, sondern über die Zusammenarbeit, die Sie erwartet — und eine Praxisbeobachtung aus meiner Beratung, keine erhobene Kennzahl.
Ein konstruiertes Beispiel
Das folgende Beispiel ist konstruiert und beschreibt keinen realen Kunden. Ein Sanitärbetrieb mit neun Beschäftigten führt zwei Erstgespräche. Anbieter A zeigt eine Stunde lang Folien über Effizienzgewinne und schließt mit einem Jahrespaket; auf die Frage nach drei nicht enthaltenen Dingen folgt der Satz, man decke eigentlich alles ab. Anbieter B fragt zuerst nach dem Ablauf bei der Angebotserstellung, nennt zwei Anwendungsfälle, sagt beim dritten „das lohnt sich bei Ihnen nicht“ und schickt am nächsten Tag zwei Seiten mit Ablauf und Abgrenzung. Der Inhaber entscheidet sich für B — weil er danach eine ausgefüllte Seite in der Hand hielt und nach A nur ein gutes Gefühl.
Diese Fragen gelten auch für LIBUCO®
Angaben in eigener Sache, kein neutraler Marktvergleich. Auf mich angewendet lauten die Antworten so: Die KI-Potenzialanalyse dauert 90 Minuten und kostet 250 € inkl. 19 % MwSt. als Festpreis, nicht als Tagessatz. Am Ende steht ein schriftlicher 30-Tage-Fahrplan mit drei Anwendungsfällen, einer Werkzeugempfehlung und einer DSGVO-bewussten Einordnung. Danach können Sie aufhören. Wie ich generell über Beratungskosten denke, steht im Beitrag „Was kostet KI-Beratung für KMU?“. Und was ich nicht bieten kann: LIBUCO® ist kein zertifiziertes und kein gefördertes Beratungsangebot, ich bin kein Anwalt und kein Steuerberater, ich baue keine Software und betreibe keine Server. Wer eine Ausschreibung mit Zertifikatsnachweis erfüllen muss, ist bei mir falsch.
Wenn Sie vorher nur wissen wollen, wo KI in einem Betrieb wie Ihrem nichts bringt, laden Sie die Grenzen-Checkliste herunter — fünfzehn Zeilen zum Abhaken, kostenlos, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Für den Einstieg gibt es außerdem das kostenlose Webinar „Was ist KI? Einstieg für Unternehmer“ und den Podcast „Leben einfach machen – KI im echten Leben“.
Grenzen und typische Fehler
- Nur nach dem Preis fragen. Die leichteste und am wenigsten aussagekräftige Frage im Erstgespräch.
- Zertifikate mit Eignung verwechseln. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt, und auch eine Verbandsmitgliedschaft ist laut IHK keine Qualitätsgarantie.
- Referenzen nicht anrufen. Eine Referenzliste auf einer Website ist keine Referenz. Fragen Sie nach einem Betrieb ähnlicher Größe und rufen Sie dort an.
- Sich unter Zeitdruck setzen lassen. Befristete Rabatte sind Verkaufstechnik, keine Information. Die IHK rät ausdrücklich, niemals übereilt Verträge abzuschließen.
- Die eigenen Voraussetzungen nicht klären. Ohne Klarheit über Daten, Zugänge und Verantwortliche wird jede Beratung teuer.
- Alles auf einmal beauftragen. Etappen mit Zwischenergebnis schützen beide Seiten.
- Das Erstgespräch als Ergebnis missverstehen. Es prüft Vorgehen und Verlässlichkeit — ein gutes Gespräch ist keine Erfolgsgarantie.
- Die Chemie ignorieren. Sie arbeiten Wochen mit dieser Person; auch die IHK nennt das als Prüfpunkt im Kontaktgespräch.
Wann diese Empfehlung nicht passt
- Wenn Sie einen klar umrissenen Einzelauftrag vergeben — etwa das Einrichten eines einzelnen Werkzeugs —, dann gilt stattdessen: Holen Sie ein Festpreisangebot mit Leistungsbeschreibung ein und sparen Sie sich das lange Gespräch.
- Wenn ein Rechts- oder Haftungsthema im Vordergrund steht — Vertragsgestaltung, Betriebsrat, Haftung bei fehlerhaften KI-Ausgaben —, dann gehört die Prüfung nicht zu einem KI-Berater, sondern zu einer Anwältin oder einem Anwalt.
- Wenn Sie noch gar nicht wissen, ob KI für Sie ein Thema ist, dann gilt stattdessen: Verschieben Sie das Gespräch und verschaffen Sie sich erst selbst einen Überblick.
- Wenn Sie ein Vergabeverfahren durchlaufen, dann gelten die formalen Eignungskriterien des Verfahrens und nicht dieses Raster.
Checkliste für Ihr Erstgespräch
- Ich habe vor dem Termin aufgeschrieben, welches Problem ich gelöst haben will.
- Ich habe gefragt, welches Ergebnis am Ende schriftlich vorliegt.
- Ich habe drei Dinge genannt bekommen, die ausdrücklich nicht Teil des Auftrags sind.
- Ich weiß, wie viele Arbeitsstunden meine Leute einbringen müssen.
- Ich weiß, welche Konten und Abos auf meinen Namen laufen werden.
- Ich habe gefragt, wer Auftragsverarbeiter ist und wer den Vertrag nach Art. 28 DSGVO stellt.
- Ich habe nach Provisionen und Partnerprogrammen gefragt.
- Ich weiß, was mir nach Projektende gehört, was mein Team ohne den Berater weiterführen kann — und dass ich nach der ersten Etappe aussteigen kann.
- Ich habe eine Referenz aus einem Betrieb ähnlicher Größe erhalten — und dort angerufen.
- Ich habe innerhalb von 24 Stunden die Ein-Seiten-Gegenprobe ausgefüllt und offene Punkte schriftlich nachgefragt.
Quellen
- IHK Nord Westfalen: Zehn Tipps zur Beratersuche. Abgerufen am 01.09.2026.
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 4 KI-Kompetenz: EUR-Lex. Abgerufen am 01.09.2026.
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI), verkündet 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026: EUR-Lex, CELEX 32026R1744. Abgerufen am 01.09.2026.
- activeMind.legal Rechtsanwaltsgesellschaft: Änderungen der KI-Verordnung durch den Digitalen Omnibus, Stand 28.07.2026. Abgerufen am 01.09.2026.
- Datenschutzkonferenz: Übersicht der Orientierungshilfen (KI und Datenschutz 2024, TOM bei KI-Systemen 2025, RAG 2025). Abgerufen am 01.09.2026.
- Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeiter): Volltext. Abgerufen am 01.09.2026.
Über den Autor
Ben Kübrich berät mit LIBUCO® inhabergeführte kleine und mittlere Unternehmen zum Einsatz von KI im Arbeitsalltag. Sitz ist Gilching, das Arbeitsgebiet umfasst den Landkreis Starnberg, Fürstenfeldbruck und München-West. Schwerpunkt sind Betriebe mit drei bis fünfzig Beschäftigten ohne eigene IT-Abteilung. Er schreibt Fachbücher zum Thema, führt den Podcast „Leben einfach machen – KI im echten Leben“ und organisiert den monatlichen KI-Treff für Unternehmer in Gilching.
Nächster Schritt
Wenn Sie diese Fragen einmal in der Praxis durchspielen wollen, nutzen Sie das kostenlose Kennenlerngespräch — 30 Minuten, per Video oder Telefon, unverbindlich. Bringen Sie einen konkreten Ablauf mit, der regelmäßig Zeit kostet: eine Angebotserstellung, eine Terminvergabe, eine wiederkehrende Rückfrage von Kunden. Dann wenden Sie das Vier-A-Raster an einem echten Fall an — und prüfen mich gleich mit.