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Welche Fragen sollte ich einem KI-Berater im Erstgespräch stellen?

· Ben Kübrich · aktualisiert

Veröffentlicht: 01.09.2026 · Fachlich geprüft: 01.09.2026 · Autor: Ben Kübrich

Grundlage dieser Antwort: Allgemeine Fachmethodik zur Beraterauswahl (IHK Nord Westfalen), belegte Primärquellen zum Rechtsstand (Verordnung (EU) 2026/1744, Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz, Art. 28 DSGVO) sowie eine eigene LIBUCO®-Methode, das Vier-A-Raster. Wo der Beitrag auf LIBUCO® zu sprechen kommt, sind das Angaben in eigener Sache und kein neutraler Marktvergleich. Das einzige Beispiel ist ausdrücklich als konstruiert gekennzeichnet.

Direkte Antwort

Fragen Sie einen KI-Berater im Erstgespräch nach vier Dingen: Was liegt am Ende schriftlich vor, wer macht was bis wann, woran hängt der Betrieb danach fest, und wie kommen Sie wieder heraus. Ergänzen Sie zwei Fachfragen zum aktuellen Rechtsstand und zum Datenschutz — die Antworten zeigen, ob jemand mitliest oder alte Folien vorträgt. Die Berufsbezeichnung Unternehmensberater ist in Deutschland nicht geschützt, Zertifikate ersetzen diese Prüfung also nicht. Wichtigste Einschränkung: Ein Erstgespräch prüft Vorgehen und Verlässlichkeit, nicht das spätere Ergebnis.

Belege für diese Antwort

Für wen gilt das? Und für wen nicht?

Dieser Beitrag richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber kleiner Betriebe mit etwa drei bis fünfzig Beschäftigten ohne eigene IT-Abteilung — Werkstatt, Praxis, Laden, Kanzlei, Planungsbüro. Also an Menschen, die eine Beratung aus dem eigenen Geld bezahlen.

Nicht gilt sie für Konzerne mit Einkaufsabteilung und Lieferantenaudit, nicht für die Auswahl eines Softwareanbieters oder Rechenzentrums — das sind Beschaffungsentscheidungen mit anderen Kriterien — und sie ersetzt keine Rechtsberatung: Zu Vertrags- und Haftungsfragen gehört ein Anwalt an den Tisch.

Das Vier-A-Raster: Auftrag, Ablauf, Abhängigkeit, Ausstieg

Stellen Sie die Fragen in dieser Reihenfolge. Das Raster ist in Erstgesprächen bei LIBUCO® entstanden, weil sich zeigte: Wer nur nach dem Preis fragt, erfährt am wenigsten. Was ein Berater nicht in einem Satz beantworten kann, hat er nach meiner Erfahrung meist noch nicht durchdacht.

Auftrag: Was liegt am Ende schriftlich vor?

Die dritte Frage ist die wichtigste. Wer keine Abgrenzung nennen kann oder will, verkauft ein Versprechen und keine Leistung. Die IHK rät aus demselben Grund, den Auftragsinhalt detailliert schriftlich festzulegen.

Ablauf: Wer macht was bis wann?

Der zweite Punkt wird nach meiner Erfahrung regelmäßig unterschätzt: Die Beratung kostet Geld, die Mitarbeit kostet Zeit — und Zeit ist im kleinen Betrieb die knappere Ressource. Wer für einen Vor-Ort-Termin in Gilching, Starnberg oder Fürstenfeldbruck einen halben Tag blockiert, sollte wissen, wen er dafür aus der Werkstatt nimmt.

Abhängigkeit: Woran hänge ich danach fest?

Die Frage nach der Provision ist unangenehm und deshalb aussagekräftig. Sie ist kein Vorwurf — es gibt seriöse Partnermodelle. Aber Sie haben ein Recht darauf, den Interessenkonflikt zu kennen, bevor Sie eine Empfehlung annehmen.

Ausstieg: Wie komme ich wieder heraus?

Die IHK empfiehlt ausdrücklich, Beratungsverträge etappenweise abzuschließen, mit der Option auf Verlängerung bei erfolgreicher Arbeit. Ein Berater, der nur ein Jahrespaket anbietet, muss erklären können, warum.

Zwei Fachfragen, die den Kenntnisstand zeigen

„Was hat der Digitale Omnibus an meinen Pflichten geändert?“ Wer hier nichts sagen kann, arbeitet mit Unterlagen aus dem Jahr 2025. Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24.07.2026 verkündet und trat am 27.07.2026 in Kraft. Für kleine Betriebe ist vor allem relevant: Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt nun, Maßnahmen zur Förderung von KI-Kompetenz zu ergreifen — ein bestimmter Wissensstand einzelner Personen muss nicht mehr garantiert werden. Schulungen und interne Leitlinien bleiben sinnvoll; wer Ihnen aber mit Bußgeldrhetorik ein Schulungspaket verkaufen will, arbeitet mit einem überholten Bild. Meine Einordnung des AI Act für kleine Unternehmen überarbeite ich derzeit mit Blick auf diese Reform.

„Welche Aufsichtsdokumente ziehen Sie beim Datenschutz heran?“ Eine brauchbare Antwort nennt die Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz: „KI und Datenschutz“ vom 06.05.2024, die Handreichung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen bei KI-Systemen von Juni 2025 und die Orientierungshilfe zu generativen KI-Systemen mit RAG-Methode von Oktober 2025. Wer stattdessen pauschal zusichert, ein Werkzeug sei mit der DSGVO vereinbar, macht eine Zusage, die niemand für Ihren Einzelfall geben kann. Seriös ist eine DSGVO-bewusste Einordnung mit Begründung — welche Werkzeuge dafür infrage kommen, habe ich an anderer Stelle beschrieben.

Ein Erstgespräch ist keine Verkaufspräsentation, die Sie über sich ergehen lassen, sondern eine Prüfung, die Sie durchführen. Wer nach dreißig Minuten nicht aufschreiben kann, was am Ende fertig ist, wer es macht und wie er wieder aussteigt, hat kein Erstgespräch geführt, sondern nur zugehört.

Die Ein-Seiten-Gegenprobe

Diese Faustregel hat sich bei LIBUCO® bewährt und lässt sich auf jeden Anbieter anwenden: Füllen Sie unmittelbar nach dem Gespräch eine einzige Seite aus — Ergebnis, Termine, Kosten, Abhängigkeiten, Ausstieg. Was Sie nicht ausfüllen können, fragen Sie noch am selben Tag schriftlich nach. Wer auf eine schriftliche Nachfrage nicht schriftlich antwortet, hat die Prüfung nicht bestanden. Das ist kein Urteil über den Menschen, sondern über die Zusammenarbeit, die Sie erwartet — und eine Praxisbeobachtung aus meiner Beratung, keine erhobene Kennzahl.

Ein konstruiertes Beispiel

Das folgende Beispiel ist konstruiert und beschreibt keinen realen Kunden. Ein Sanitärbetrieb mit neun Beschäftigten führt zwei Erstgespräche. Anbieter A zeigt eine Stunde lang Folien über Effizienzgewinne und schließt mit einem Jahrespaket; auf die Frage nach drei nicht enthaltenen Dingen folgt der Satz, man decke eigentlich alles ab. Anbieter B fragt zuerst nach dem Ablauf bei der Angebotserstellung, nennt zwei Anwendungsfälle, sagt beim dritten „das lohnt sich bei Ihnen nicht“ und schickt am nächsten Tag zwei Seiten mit Ablauf und Abgrenzung. Der Inhaber entscheidet sich für B — weil er danach eine ausgefüllte Seite in der Hand hielt und nach A nur ein gutes Gefühl.

Diese Fragen gelten auch für LIBUCO®

Angaben in eigener Sache, kein neutraler Marktvergleich. Auf mich angewendet lauten die Antworten so: Die KI-Potenzialanalyse dauert 90 Minuten und kostet 250 € inkl. 19 % MwSt. als Festpreis, nicht als Tagessatz. Am Ende steht ein schriftlicher 30-Tage-Fahrplan mit drei Anwendungsfällen, einer Werkzeugempfehlung und einer DSGVO-bewussten Einordnung. Danach können Sie aufhören. Wie ich generell über Beratungskosten denke, steht im Beitrag „Was kostet KI-Beratung für KMU?“. Und was ich nicht bieten kann: LIBUCO® ist kein zertifiziertes und kein gefördertes Beratungsangebot, ich bin kein Anwalt und kein Steuerberater, ich baue keine Software und betreibe keine Server. Wer eine Ausschreibung mit Zertifikatsnachweis erfüllen muss, ist bei mir falsch.

Wenn Sie vorher nur wissen wollen, wo KI in einem Betrieb wie Ihrem nichts bringt, laden Sie die Grenzen-Checkliste herunter — fünfzehn Zeilen zum Abhaken, kostenlos, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Für den Einstieg gibt es außerdem das kostenlose Webinar „Was ist KI? Einstieg für Unternehmer“ und den Podcast „Leben einfach machen – KI im echten Leben“.

Grenzen und typische Fehler

Wann diese Empfehlung nicht passt

Checkliste für Ihr Erstgespräch

Quellen

Über den Autor

Ben Kübrich berät mit LIBUCO® inhabergeführte kleine und mittlere Unternehmen zum Einsatz von KI im Arbeitsalltag. Sitz ist Gilching, das Arbeitsgebiet umfasst den Landkreis Starnberg, Fürstenfeldbruck und München-West. Schwerpunkt sind Betriebe mit drei bis fünfzig Beschäftigten ohne eigene IT-Abteilung. Er schreibt Fachbücher zum Thema, führt den Podcast „Leben einfach machen – KI im echten Leben“ und organisiert den monatlichen KI-Treff für Unternehmer in Gilching.

Nächster Schritt

Wenn Sie diese Fragen einmal in der Praxis durchspielen wollen, nutzen Sie das kostenlose Kennenlerngespräch — 30 Minuten, per Video oder Telefon, unverbindlich. Bringen Sie einen konkreten Ablauf mit, der regelmäßig Zeit kostet: eine Angebotserstellung, eine Terminvergabe, eine wiederkehrende Rückfrage von Kunden. Dann wenden Sie das Vier-A-Raster an einem echten Fall an — und prüfen mich gleich mit.