Veröffentlicht: 09.09.2026 · Fachlich geprüft: 09.09.2026 · Autor: Ben Kübrich
Grundlage dieser Antwort: Die Aussagen zu Berufsbezeichnung, Rechtsdienstleistung und Hilfe in Steuersachen stützen sich auf belegte Primärquellen (Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums, Steuerberatungsgesetz, Rechtsdienstleistungsgesetz), die Angabe zu kostenfreien Anlaufstellen auf Mittelstand-Digital; alle am 09.09.2026 abgerufen. Die „Vier-Körbe-Probe“ und die Faustregel zur Trennung von Umsetzung und Abnahme sind eigene LIBUCO®-Methoden aus der Beratungspraxis, keine erhobene Statistik. Ein dokumentierter Einzelfall liegt nicht vor; das Beispiel im Text ist als konstruiert gekennzeichnet. Verweise auf eigenes Material sind Angaben in eigener Sache und kein neutraler Marktvergleich.
Direkte Antwort
Ein KI-Berater sortiert, entscheidet mit und schreibt auf – programmieren gehört in der Regel nicht dazu. Die Arbeit besteht aus fünf wiederkehrenden Teilen: Abläufe aufnehmen, Anwendungsfälle auswählen und verwerfen, Werkzeuge vergleichen, Einführung im Team begleiten, Ergebnis und Grenzen dokumentieren. Zwei Dinge gehören ausdrücklich nicht dazu: Rechtsberatung und geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen. Beides ist gesetzlich denjenigen vorbehalten, die dazu befugt sind. Die wichtigste Einschränkung: Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland nicht geschützt – die Prüfung bleibt bei Ihnen.
Belege für diese Antwort
- Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Das Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums stellt fest, dass die Berufsbezeichnung „Berater“ oder „Unternehmensberater“ nicht geschützt ist; welche Bezeichnungen geschützt sind, regelt § 132a StGB. → Existenzgründungsportal (BMWE), Infopool-Antwort, Stand Oktober 2019; die Seite trägt den Hinweis, dass der Infopool nicht mehr aktualisiert wird → geprüft am 09.09.2026
- Steuersachen sind gesperrt. § 5 Absatz 1 Satz 1 Steuerberatungsgesetz untersagt allen außer den dort genannten Befugten, geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen zu leisten. Die geltende Fassung ist am 01.09.2026 in Kraft getreten. → Steuerberatungsgesetz, § 5, dejure.org → geprüft am 09.09.2026
- Rechtsdienstleistung ist erlaubnisgebunden. § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz definiert die Rechtsdienstleistung als Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert; außergerichtlich erbracht werden darf sie nur unter den Voraussetzungen des Gesetzes (§ 3 RDG). → Rechtsdienstleistungsgesetz, gesetze-im-internet.de → geprüft am 09.09.2026
- Es gibt kostenfreie, anbieterneutrale Anlaufstellen. Mittelstand-Digital nennt bundesweit rund 100 KI-Trainerinnen und -Trainer; die Angebote sind laut Anbieter kostenfrei und anbieterneutral für alle KMU in Deutschland. Am Prüftag standen mehrere KI-Termine für September 2026 im öffentlichen Kalender. → mittelstand-digital.de, Seite „KI-Trainerinnen und -Trainer“ → geprüft am 09.09.2026
Für wen gilt das? Und für wen nicht?
Geschrieben für Inhaberinnen, Inhaber und Geschäftsführungen kleiner Betriebe mit etwa drei bis fünfzig Mitarbeitenden ohne eigene IT-Abteilung – Werkstatt, Praxis, Kanzlei, Laden, Planungsbüro –, die zum ersten Mal überlegen, ob und wofür sie jemanden von außen holen.
Nicht gemeint sind Unternehmen mit eigener IT- oder Datenabteilung, wo diese Arbeit intern sitzt, und ebenso wenig Softwarehäuser, die KI-Funktionen in ein eigenes Produkt einbauen – das ist Entwicklungsarbeit. Rechts- oder Steuerberatung ersetzt der Beitrag nicht: Wer wissen muss, was KI-Verordnung oder Datenschutz im eigenen Fall verlangen, braucht die dafür befugte Stelle.
Woraus die Arbeit tatsächlich besteht
Fünf Teile, die sich in jedem Auftrag wiederholen. Fehlt einer, fehlt er meist am Ende – und das merkt man erst, wenn niemand mehr weiß, warum etwas so eingerichtet wurde.
1. Aufnehmen. Wie läuft ein Ablauf heute wirklich, nicht wie er im Organigramm steht: Wer fängt an, wer prüft, wo entsteht Wartezeit, welche Unterlagen liegen digital vor und welche als Zettel im Fach.
2. Auswählen – und verwerfen. Aus zehn Ideen bleiben zwei. Die eigentliche Leistung ist das Streichen: raus fliegt, was zu selten vorkommt, zu viel Hintergrundwissen braucht oder wo ein Fehler zu teuer wäre. Wer aus einem Erstgespräch mit acht Vorschlägen herauskommt, hat keine Beratung bekommen, sondern eine Wunschliste.
3. Werkzeuge vergleichen. Nicht „welches Werkzeug ist das beste“, sondern „welches passt zu diesem Ablauf, zu diesen Daten, zu diesen Menschen“ – samt DSGVO-bewusster Einordnung, wo die Daten verarbeitet werden.
4. Einführung begleiten. Ein Werkzeug einzurichten dauert Stunden. Dass ein Team es benutzt, dauert Wochen. Hierher gehören Einweisung, verbindliche Regeln, ein Ansprechpartner im Betrieb und ein fester Termin zur Nachschau.
5. Dokumentieren. Was wurde entschieden, warum, mit welchen Grenzen, wer gibt frei, wann wird wieder abgeschaltet. Dieselbe Reihenfolge – Auswahl, Datengrundlage, Betrieb, Überwachung, Außerbetriebnahme – liegt auch der Managementnorm ISO/IEC 42001 für KI-Managementsysteme zugrunde, veröffentlicht im Dezember 2023 (Übersichtsdarstellungen bei Microsoft Learn und TÜV SÜD, geprüft am 09.09.2026). Für einen Achtpersonenbetrieb ist die Norm überdimensioniert; die Reihenfolge ist trotzdem die richtige.
Ein KI-Berater verkauft keine Technik, sondern eine überprüfbare Entscheidung: welcher Ablauf zuerst dran ist, mit welchem Werkzeug, unter welchen Bedingungen – und woran Sie merken, dass es nicht funktioniert hat.
Was ausdrücklich nicht dazugehört
- Rechtsberatung. Sobald eine Frage die rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls erfordert, ist sie eine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 RDG. Ein Berater kann Ihnen sagen, welche Fragen Sie Ihrem Anwalt stellen sollten – nicht, wie die Antwort lautet.
- Hilfe in Steuersachen. § 5 StBerG ist eindeutig: geschäftsmäßig nur durch Befugte.
- IT-Betrieb. Netzwerk, Backup, Endgeräte, Störungsdienst – Sache Ihres Systemhauses.
- Softwareentwicklung. Wer eine eigene Anwendung braucht, braucht eine Agentur oder Entwickler. Wo die Grenze verläuft, steht im Beitrag KI-Berater oder Agentur: Was ist für einen kleinen Betrieb sinnvoller?
- Die Funktion des Datenschutzbeauftragten. Eine zu bestellende Rolle mit eigenen Pflichten, kein Nebenprodukt eines Beratungstermins.
- Eine Erfolgsgarantie. Ob eine Umstellung trägt, entscheidet Ihr Betrieb: ob die Leute mitziehen, ob die Unterlagen auffindbar sind, ob jemand die Nachschau macht.
Die Vier-Körbe-Probe: Wem gehört Ihre Frage?
Ein Prüfverfahren aus meiner Beratungspraxis, keine Statistik. Legen Sie jede offene Frage in genau einen von vier Körben:
- Entscheidung – Welcher Ablauf zuerst? Welches Werkzeug? Wer gibt frei? → Beratung
- Umsetzung – Einrichten, anbinden, programmieren, betreiben → Systemhaus, Agentur, Entwickler
- Recht – Verträge, Haftung, Auslegung von Vorschriften auf den eigenen Fall → Rechtsanwalt
- Zahlen und Steuern – Buchführung, steuerliche Behandlung, Fristen → Steuerberatung
Wer eine Frage in keinen Korb legen kann, hat sie noch nicht scharf genug gestellt – das ist kein Makel, sondern der Anfang. Dazu eine Faustregel, die sich in vielen Gesprächen bewährt hat: Wer die Arbeit macht, prüft sie nicht ab. Fallen Korb 1 und Korb 2 in dieselbe Hand, verlieren Sie die unabhängige Abnahme. Das ist nicht verboten und manchmal aus Kostengründen sinnvoll – Sie sollten es nur wissen und die Abnahme dann selbst übernehmen.
Ein konstruiertes Beispiel zur Veranschaulichung
Das folgende Beispiel ist konstruiert. Es ist kein Kundenfall und beschreibt keinen dokumentierten Verlauf – es zeigt nur, wie die fünf Teile ineinandergreifen.
Ein Elektrobetrieb mit acht Leuten im Landkreis Fürstenfeldbruck will „irgendwas mit KI“ machen. Die Aufnahme zeigt: Angebote schreibt der Chef abends, im Schnitt liegen sie vier Tage. Von zehn Ideen bleiben zwei – Angebotstexte und Rückrufnotizen; die Materialdisposition fliegt raus, weil die Preise täglich wechseln und ein Fehler dort unmittelbar Geld kostet. Beim Werkzeugvergleich fällt eine Lösung durch, weil Kundenadressen in ein System außerhalb der EU wandern würden. Die Einführung dauert dann drei Wochen statt zwei Stunden, weil erst die Vorlagen zusammengesucht werden müssen. Offen bleibt, ob der Chef die Angebote wirklich früher schreibt – das entscheidet nicht das Werkzeug, sondern sein Kalender.
Woran Sie im Gespräch erkennen, dass jemand diese Arbeit macht
Prüfbare Fragen statt Adjektive. Hören Sie auf die Konkretheit der Antwort:
- Welche drei Fragen stellen Sie mir, bevor Sie ein Werkzeug nennen?
- Welchen meiner Abläufe würden Sie ausdrücklich nicht anfassen – und warum?
- Was steht am Ende schriftlich vor mir, und wem gehört dieses Dokument?
- Wer richtet ein, und wer nimmt ab?
- Woran würden wir in acht Wochen erkennen, dass es nicht funktioniert hat?
- Welche Frage schicken Sie an meinen Anwalt oder meinen Steuerberater weiter?
- Was passiert, wenn ich nach der Analyse nichts umsetze?
Eine ausführlichere Fragenliste steht im Beitrag Welche Fragen sollte ich einem KI-Berater im Erstgespräch stellen?
Grenzen und typische Fehler
- Der Titel sagt nichts. „KI-Berater“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung; Zertifikate und Logos ersetzen keine Prüfung durch Sie.
- Werkzeugschau statt Entscheidung. Wer im ersten Termin ein Werkzeug vorführt, hat Ihren Ablauf noch nicht gesehen.
- Alles aus einer Hand. Beratung, Umsetzung und Abnahme in derselben Hand sparen Abstimmung und kosten Unabhängigkeit.
- Zu viele Baustellen. Zwei Anwendungsfälle sind ein Projekt, acht sind eine Liste.
- Keine Abschaltbedingung. Wenn nirgends steht, wann Sie etwas wieder einstellen, läuft es weiter, auch wenn es nichts bringt.
- Rechtsfragen mitbeantwortet. Wer Ihnen nebenbei sagt, was die KI-Verordnung in Ihrem Fall verlangt, überschreitet die Grenze, die das RDG zieht.
- Kostenfreie Angebote übersehen. Die KI-Trainerinnen und -Trainer der Mittelstand-Digital Zentren sind kostenfrei und anbieterneutral – für viele Einstiegsfragen der günstigste erste Weg.
Wann diese Empfehlung nicht passt
- Wenn noch keine Aufgabe feststeht. Dann kommt zuerst die Frage, welcher Ablauf am meisten kostet. Der Beitrag Brauche ich als kleiner Betrieb überhaupt einen KI-Berater? geht darauf ein.
- Wenn die Aufgabe reine Einrichtungsarbeit ist. Steht fest, was passieren soll, brauchen Sie Umsetzung, keine Beratung.
- Wenn ein akutes Problem vorliegt – ein Datenabfluss, eine Abmahnung, ein Betrugsverdacht. Dann gilt: erst die zuständige Fachstelle, dann alles andere.
- Wenn Ihr Betrieb eine eigene IT-Abteilung hat. Dann ist die interne Runde schneller und billiger als jede externe Begleitung.
Checkliste
- Ich kann in einem Satz sagen, welcher Ablauf mich am meisten Zeit oder Nerven kostet.
- Ich habe jede offene Frage in genau einen der vier Körbe gelegt.
- Ich weiß, welche meiner Fragen an Anwalt oder Steuerberater gehören.
- Ich habe geprüft, ob ein kostenfreies Angebot (Mittelstand-Digital, Kammer) für den Einstieg reicht.
- Ich habe vereinbart, was am Ende schriftlich vorliegt und wem es gehört.
- Ich weiß, wer einrichtet und wer abnimmt – und ob das dieselbe Person ist.
- Es steht fest, wer im Betrieb Ansprechpartner ist.
- Es gibt einen Termin zur Nachschau, mindestens sechs Wochen nach der Einführung.
- Es ist festgelegt, woran wir erkennen, dass wir wieder abschalten.
- Ich habe mindestens einen Ablauf benannt, den wir ausdrücklich nicht anfassen.
Wo KI in Werkstatt, Praxis und Laden nichts bringt, steht in der Grenzen-Checkliste, dem kostenlosen Leserbonus auf der Buchseite – ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse; Angabe in eigener Sache, deshalb kein neutrales Urteil. Wer zuerst verstehen möchte, was moderne KI überhaupt ist und warum sie überzeugend falsch liegen kann, findet auf libuco.de/webinar ein kostenloses Webinar von rund 21 Minuten.
Quellen
- Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: „Unternehmensberatung anbieten: Qualifikation?“ (Antwort von Oktober 2019; laut Hinweis auf der Seite wird der Infopool nicht mehr aktualisiert) – abgerufen am 09.09.2026
- Steuerberatungsgesetz, § 5 „Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen“, Fassung in Kraft seit 01.09.2026 (dejure.org) – abgerufen am 09.09.2026
- Rechtsdienstleistungsgesetz, §§ 2 und 3 (gesetze-im-internet.de) – abgerufen am 09.09.2026
- Mittelstand-Digital: „KI-Trainerinnen und -Trainer“ – abgerufen am 09.09.2026
- ISO/IEC 42001:2023, Managementsystem für Künstliche Intelligenz; Übersichtsdarstellungen bei Microsoft Learn und TÜV SÜD – abgerufen am 09.09.2026
Über den Autor
Ben Kübrich berät mit LIBUCO® in Gilching inhabergeführte kleine und mittlere Unternehmen im Landkreis Starnberg, in Fürstenfeldbruck und in München-West zum Einsatz von KI im Arbeitsalltag. Schwerpunkt sind Betriebe ohne eigene IT-Abteilung: Werkstatt, Praxis, Laden, Büro. Er spricht über KI in kleinen Betrieben unter anderem im Podcast „Leben einfach machen – KI im echten Leben“.
Nächster Schritt
Wenn Sie nach dem Lesen einen konkreten Ablauf im Kopf haben, der Sie regelmäßig Zeit kostet, ist ein Gespräch der sinnvolle nächste Schritt: Die Auswahlfrage („lohnt sich das hier überhaupt?“) lässt sich mündlich in zwanzig Minuten klären und schriftlich kaum. Bringen Sie diesen einen Ablauf mit – wer ihn heute macht, wie oft er vorkommt, was daran hakt. Das kostenlose Kennenlerngespräch dauert 30 Minuten, findet per Video oder Telefon statt und ist unverbindlich: libuco.de/termin.